Honorarkonsulat der

Republik Kongo

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SERVICEANGEBOT FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

Visa

Das Honorarkonsulat stellt ab sofort für Reisen in die Republik Kongo Visa aus. Den Antrag Antrag sowie die Bedingungen zum Erhalt eines Visums erhalten Sie zu den Geschäftszeiten des Honorarkonsulates in Hannover. Außerdem haben wir die Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt:

Die ausgefüllten Anträge können Sie im Honorarkonsulat in Hannover abgeben oder direkt an die Botschaft der Republik Kongo in Berlin senden.

SERVICEANGEBOT FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER REPUBLIK KONGO

 

Aufenthaltsermittlungen

Die Ermittlung von Anschriften in Deutschland gestaltet sich oft als schwierig.

Dem Honorarkonsulat sind die Daten einer gesuchten Person nur dann bekannt, wenn Sie sich von selbst mit einem Anliegen an die Behörde wendet, z.B. mit einem Passantrag.

Auch wenn der Aufenthaltsort einer gesuchten Person bekannt ist , können aufgrund der Bestimmungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes Anschriften leider nicht an Außenstehende weitergegeben werden.

Eine gute Möglichkeit selbst Nachforschungen anzustellen, bietet des deutsche Online-Telefonbuch. Unter www.telefonbuch.de können Sie in jedem deutschen Bundesland nach einer Telefonnummer der gewünschten Person suchen.

Beglaubigung und Beurkundungen

Das Honorarkonsulat Hannover bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente durch einen Konsularmitarbeiter beglaubigen bzw. beurkunden zu lassen.

Hilfe für Kongolesen in Notfällen

Informationen finden Sie  unter dem Menüpunkt: Kontakt für Kongolesen in Notfällen

Lebensbescheinigung

Diese kann Ihnen ausstellen:

– Ein Pfarrer
– Ihr Arzt
– Manager Ihrer Bankfiliale
– Polizeidienststelle in Ihrem Wohnbezirk

Leichenpass und Urnenbescheinigung

Leichen- und Urnenüberführungen in die Republik Kongo

Das Honorarkonsulat Hannover ist zuständig für die Ausstellung von Leichenpässen und Urnenbescheinigungen, wenn der Leichnam bzw. die Urne von Niedersachsen in die Republik Kongo überführt werden soll.

Der Honorarkonsul der Republik Kongo ist befugt für seinen Amtsbezirk Leichenpässe und Urnenbescheinigungen auszustellen.

Übersetzungsdienste

Bedauerlicherweise ist das Honorarkonsulat Hannover nicht in der Lage, Übersetzungen zu fertigen. Wir schlagen deshalb vor, dass Sie sich an das nachfolgende Institut wenden, um einen Übersetzer in Ihrer Nähe zu finden:

Frau Beate Löwe-Navarro MBA
Osterdeich 114
28205 Bremen

Tel. +49 (0) 421 59 14 35
www.bln-communications.com

Für Fragen zu den Themen:

– Beibehaltung der Staatsangehörigkeit der Republik Kongo
– Familien-, Personalstands- und Unterhaltungsangelegenheiten
– Führerscheine
– Führungszeugnis
– Meldewesen
– Rechtsverfolgungen in der Bundesrepublik Deutschland
– Reisepass
– Rentenangelegenheiten
– Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

kontaktieren Sie uns bitte direkt zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten mittwochs von 9:00 – 12:30 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Honorarkonsulat der Republik Kongo
Lübecker Straße 17
D-30880 Hannover-Laatzen

Tel.: +49 (0)  5102 673 68 41
Fax.: +49 (0) 5102 673 68 95
e-mail: post@konsulat-kongo.de

Kontakt

Honorarkonsulat
der Republik Kongo

Lübecker Straße 17
30880 Hannover-Laatzen
Tel.: +49 (0)  5102 673 68 41
Fax.: +04 (0) 5102 673 68 95
E-Mail: post@konsulat-kongo.de

Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung

Amtsbezirk:
Niedersachsen